wappen remscheidlogo Remscheid.de Bilder von Remscheid
Home   Impressum   Kontakt   Feedback   
   Service
Bürgerservice  
Unternehmensservice  
Touristenservice  
Ämter von A-Z  
Leistungen von A-Z  
   Themen
Arbeit & Wirtschaft  
Bauen & Wohnen  
Soziales & Gesundheit  
Kinder & Jugend  
Schule & Bildung  
Auto & Verkehr  
Kultur, Sport & Freizeit  
   Wir über uns
OB aktuell  
Stadtverwaltung  
Stadtmarketing/Marketingräte  
Städtische Gesellschaften  
Ausbildung  
Politik  
   Info
Wetter  
Stadtplan  
Veranstaltungen  
Weltnachrichten  
   Formulardepot / Shop
Übersicht  
Amtsblatt  
Ortsrecht  
Shopsuche  
  Presse Presse >

  Geodatenportal

zum Geodatenportal der Stadt Remscheid
  Werbeartikel zu den Werbe- und Souvenirartikel der Stadt Remscheid
zu den Werbe- und Souvenirartikel der Stadt Remscheid
  Links
Hier geht es zum Ihrem Wkz...
Mehr zu den Remscheider Entsorgungsbetrieben erfahren Sie nach einem Mausklick
Helfen auch Sie...
Personalrat


Theodor-Heuss-Platz 1(Rathaus), 42853 Remscheid       
Tel.: (0 21 91) 16 - 22 47, Fax: (0 21 91) 16 - 38 72
E-Mail: personalrat@str.de

Parkmöglichkeiten: Tiefgarage Theodor-Heuss-Platz
Behindertenparkplätze: 2 Parkplätze im Rathausinnenhof

Busverbindungen: Fahrplan
Haltestelle Rathaus/Allee-Center                            
Linie: 615, 651, 653, 654, 655 657 658 660, 670 673, 675 

Sprechzeiten:
nach Vereinbarung

Allgemeines:
Der Personalrat vertritt die Interessen und Anliegen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung Remscheid. Er setzt sich derzeit aus 15 gewählten Personalratsmitgliedern zusammen. Der Vorsitzende des Personalrates nimmt mit 3 weiteren freigestellten Personalratsmitgliedern die Geschäfte nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) wahr.

Die Aufgabenpalette des Personalrates reicht von der Überwachung der geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen über Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden bis hin zur Eingliederung und beruflichen Entwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Beteiligungspflichtige Angelegenheiten nach dem LPVG gliedern sich u. a. wie folgt:
1. Mitbestimmung bei vielen Personalangelegenheiten
2. Mitwirkung bei Verwaltungsanordnungen, Personalplanung, Stellenausschreibungen, Zusammenlegung von Dienststellen usw;
3. Anhörung z. B. bei Organisations- und Stellenplänen, Arbeitsabläufen, Verlagerung von Arbeitsplätzen usw.

Neben diesen abgestuften Beteiligungsformen berät der Personalrat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur in beruflichen, sondern auch in sozialen und persönlichen Angelegenheiten. Der Personalrat ist die Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen und schützt ihre Rechte.