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Zentraler Ansprechpartner der Stadt Remscheid in Gewerbeangelegenheiten
Die wirtschaftliche Integration Europas hat die Europäische Union zu einem der führenden Wirtschaftsräume werden lassen. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht ausgeschöpft werden. Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG) soll dies ändern.
Sie sind Dienstleister und möchten sich in Remscheid niederlassen?
Sie sind bereits als Dienstleister hier tätig und benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Informationen
über das Online-Angebot der Stadt Remscheid zu dem von Ihnen angestrebten oder bereits ausgübten Dienstleistungsgewerbe erhalten Sie hier. Weitere Informationen wie Downloads oder Links stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Elektronisches Verfahren
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) sichert allen Dienstleistern der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit der elektronischen Verfahrensabwicklung über einen Einheitlichen Ansprechpartner zu. Sie können somit Ihre Anträge und Unterlagen über den Einheitlichen Ansprechpartner einreichen. Er wird Sie bei der Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme der Dienstleistungstätigkeit und für die Beantragung der hierfür erforderlichen Genehmigungen unterstützen und, soweit möglich, für Sie erledigen. Der Einheitliche Ansprechpartner wird ab etwa Mitte Mai 2010 für die Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal beim Bergischen ServiceCenter der Stadt Wuppertal eingerichtet werden.
Der konventionelle Weg, sich wie zuvor direkt an die Zuständige Stelle zu wenden, bleibt weiterhin möglich. Darüber hinaus haben Sie zu jeder Zeit die Möglichkeit, den von Ihnen eingeschlagenen Kommunikationsweg zu ändern, also sich für oder gegen die Nutzung des Einheitlichen Ansprechpartners zu entscheiden.
Die Regelungen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie finden auch auf inländische Dienstleister Anwendung.
Fristen
Die Bearbeitungszeiten sind in den einzelnen Verwaltungsverfahren unterschiedlich. Bitte entnehmen Sie diese Informationen der für Ihr Dienstleistungsgewerbe und für Ihren speziellen Antrag eingestellten Dienstleistungsbeschreibung.
Ein Fristlauf setzt -sofern es im entsprechenden Gesetz bereits geregelt ist- erst dann ein, wenn alle für Ihren Antrag benötigten Unterlagen, Nachweise und Angaben vorliegen (§ 71 b Abs.4 VwVfG NRW). Diese Feststellung wird von der zuständigen Behörde getroffen. Sie erhalten unverzüglich eine Empfangsbestätigung, mit der Ihnen die Vollständigkeit bestätigt wird bzw. eine Mitteilung, welche Unterlagen oder Angaben nachzureichen sind.
Signatur
Ist die Schriftform durch Rechtsvorschrift angeordnet und somit auch die eigenhändige Unterschrift erforderlich, so sind die Mitteilung und die Anlagedokumente mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen (§ 71 e Satz 2 in Verbindung mit § 3 a Abs. 2 VwVfG NRW).
Soweit Sie nicht über die entsprechenden technischen Voraussetzungen verfügen, kommt das sog. Mantelbogenverfahren zur Anwendung.
Sie können Ihre Anträge aber auch weiterhin schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle der Stadt Remscheid stellen.
Gebühren
Die Inanspruchnahme des Einheitlichen Ansprechpartners ist gem. § 3 des Gesetzes zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW) gebührenpflichtig. Maßgeblich ist hier das Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine entsprechende Gebührenübersicht steht derzeit noch nicht zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-DLR)
- Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW)
- §§ 71 a ff. Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
- Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Kontaktaufnahme
Für die Kontaktaufnahme steht Ihnen ein zentraler Ansprechpartner zur Verfügung, der Sie bis zu einer anderweitigen Regelung als Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie unterstützt und imVerfahrensmanagement innerhalb der Verwaltung und auch mit anderen Behörden kompetent berät und begleitet. Die Kontakaufnahme ist telefonisch, elektronisch oder postalisch möglich.
Stadt Remscheid Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung Elberfelder Str. 36 - 38 42853 Remscheid
Tel.: 02191 / 16 - 2842 E-Mail: ordnungsamt@str.de
Öffnungszeiten Montag - Freitag 08.00 Uhr -12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr -17.30 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr -16.00 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung |
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