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Einleitung von Kondensaten aus Feuerungsanlagen

In Feuerstätten werden gasförmige, flüssige und feste Brennstoffe zur Erzeugung von Wärme unter Zuführung von Luft verbrannt. Betrachtet werden hier nur die gängigen Anlagen für Gase und Öle.
 
Grundsätzlich entsteht in Feuerungsanlagen ein saures Kondensat, dass je nach Art der Feuerung (Gas oder Öl) unterschiedlich zu handhaben ist.
 
Behandlungsanlagen bis 100 kW bedürfen gemäß Freistellungsverordnung keiner Genehmigung nach § 58 Landeswassergesetz.

Folgende Vorgehensweise ist anzuwenden:

1. Gasfeuerung (z. B. Gasbrennwertkessel)

Nennwärme-belastung (NB)

Neutralisation erforderlich

Genehmigungsart

NB < 25 kW

nein 1) 3)

genehmigungsfrei

NB > 25 kW
bis 100 KW

nein 1) 2) 3)

genehmigungsfrei

NB > 100 kW
bis 200 kW

 

nein 1) 2) 3)

 

nach § 58 (bei Einsatz einer Neutralisation)

NB > 200 kW

ja

nach § 58

 

Einschränkungen:
1) Eine Neutralisation ist erforderlich bei Gebäuden und Grundstücken, deren Entwässerungsleitungen die Materialanforderungen nach Abschnitt 5.3 des ATV-DVWK-Merkblattes A 251 nicht erfüllen.

2) Eine Neutralisation ist erforderlich bei Gebäuden, die die Bedingungen der ausreichenden Vermischung nach Abschnitt 4.1.1 des ATV-DVWK-Merkblattes A 251 nicht erfüllen.

3) Wenn keine Kanalisation vorhanden ist, Absprache mit der Unteren Wasserbehörde (Bereich Wasserrechtliche Erlaubnis) erforderlich.

2. Ölfeuerungen und Dieselmotoren für Heizöl EL und Heizöl EL schwelfelarm

Einleitungen aus diesem Bereich bedürfen grundsätzlich der Neutralisation und der Genehmigung nach § 58 Landeswassergesetz. Für Öl-Brennwertanlagen, die ausschließlich mit schwefelarmem Heizöl gemäß DIN 51603 - 1 betrieben werden, gelten die gleichen Anforderungen wie für Gasbrennwertkessel.

Weitere Informationen:

Diese Zusammenstellung bietet nur eine erste Orientierung. Detaillierte Informationen sind aufgeführt im Merkblatt ATV-DVWK-A 251 der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.), Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel.: 02242 872-333; Fax: 02242 872-100, kunden-zentrum@dwa.de, www.dwa.de

Eine Information des Fachdienstes Umwelt