Für Bauvorhaben an einem Gewässer (z. B. Brücken, Mauern, Durchlässe, Kanäle, Gewässerquerungen mit Kabelleitungen, Anschüttungen) ist eine Genehmigung gemäß § 99 Landeswassergesetz (LWG) erforderlich.
Hierfür sind beim Fachdienst Umwelt Antragsunterlagen einzureichen. Aus den vorgelegten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen müssen Art und Umfang der Gewässerbenutzung ersichtlich sein.
Folgende Unterlagen sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen:
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Formloser Antrag
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Übersichtsplan Maßstab 1:5.000 (z.B. Deutsche Grundkarte)
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Katasterlageplan Maßstab 1:500 oder 1:1.000 mit Eintragung der Grundstückseigentümer
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Grundriß Maßstab 1:100 o. ä. mit Darstellung der Anlage und des Gewässers mit Böschung, Sohle und Vegetation
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Schnitt Maßstab 1:100 o. ä. durch das Gewässer mit Darstellung der Anlage, Wassertiefe und Bepflanzung
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Erläuterungsbericht mit Beschreibung der Bauphase und Wasserhaltung
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Bei Brückenbauwerken und Durchlässen ist eine hydraulische Berechnung des Hochwassers erforderlich
Hinweis:
Bei Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet ist zusätzlich ein Antrag auf Befreiung von der Lanfschaftsschutzverordnung zu stellen.