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Kleinkläranlagen

Die Einleitung von gereinigtem häuslichen Abwasser in den Untergrund stellt die Benutzung eines Gewässers gemäß §§ 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Hierfür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 7 WHG beim Fachdienst Umwelt einzuholen.

Folgende Unterlagen sind in 3-facher Ausführung einzureichen :

  • Grundriss im Maßstab 1:100 o. ä. mit Darstellung der Kleinkläranlage gemäß DIN 4261
  • Schnitt durch das Grundstück , Maßstab 1:100 o. ä. mit Darstellung der Gebäude und der Kleinkläranlage
  • Erläuterungsbericht mit Berechnung und Beschreibung der Kleinkläranlage
  • Ob ein geohydrologisches Gutachten erforderlich ist, ist im Einzelfall mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen.

Gleichzeitig kann auch die Versickerung des Regenwassers mit beantragt werden.

Für abflusslose Gruben wenden SIe sich bitte an die Remscheider Entsorgungsbetriebe REB.

Eine Information des Fachdienstes Umwelt