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Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung

Bürgerservice - Meldewesen

Vornahme von Unterschriftsbeglaubigungen

Unterschriften werden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle benötigt wird. Hiervon ausgeschlossen sind Unterschriften, die gemäß § 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches der öffentlichen Beglaubigung bedürfen.

Hinweis:
Unterschriften ohne zugehörigen Text können nicht beglaubigt werden.
Die Unterschrift soll in Gegenwart der beglaubigenden Person vollzogen werden.

 

Benötigte Unterlagen

1. Das zu unterzeichnende Schriftstück
2. Lichtbildausweis
 
    

Gebühren

Die Beglaubigung der Unterschrift kostet 1.50 €.

Hier können Sie Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen lassen:

Bürgerservice

Bürgerbüro Lüttringhausen

Eine Information des Fachdienstes Bürger, Sicherheit und Ordnung