Beantragung eines Personalausweises
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Er kann aber auch bereits von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren beantragt werden. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit übrigens seiner Pflicht bereits nach.
Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre. Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.
Die Herstellung eines Ausweises bei der Bundesdruckerei dauert ca. drei Wochen.
Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Bitte achten Sie ab dem 16. Lebensjahr darauf, dass Sie jederzeit in Besitz eines gültigen Personalausweises (bzw. eines Reisepasses sind), da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit der Einleitung eines Verwarn- oder Bußgeldverfahrens rechnen müssen.