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Fachdienst Bürger, Sicherheit und Ordnung

Bürgerservice - Meldewesen

Beantragung eines Personalausweises

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Er kann aber auch bereits von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren beantragt werden. Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit übrigens seiner Pflicht bereits nach.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sie sechs Jahre. Eine Verlängerung des Personalausweises ist nicht möglich.

Die Herstellung eines Ausweises bei der Bundesdruckerei dauert ca. drei Wochen.

Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Bitte achten Sie ab dem 16. Lebensjahr darauf, dass Sie jederzeit in Besitz eines gültigen Personalausweises (bzw. eines Reisepasses sind), da Sie andernfalls ordnungswidrig handeln und mit der Einleitung eines Verwarn- oder Bußgeldverfahrens rechnen müssen.

Benötigte Unterlagen

1. Ein aktuelles Passfoto
2. Den alten Ausweis oder Reisepass oder das Stammbuch

3. Bei Personen unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Eltern
    Hierzu können Sie den vorbereiteten Vordruck benutzen.

Hinweis: 
Der Bildhintergrund des Passfotos muss aus drucktechnischen Gründen heller als die Gesichtspartie sein.

Gebühren

Die erstmalige Ausstellung an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei. Ansonsten beträgt die Gebühr 8,00 €. Bei  einer Beantragung, die sechs Monate vor Ablauf des bisherigen Personalausweises erfolgt, wird eine zusätzliche Gebühr von  5,00 € erhoben.

Hier können Sie den Personalausweis beantragen:

Bürgerservice

Bürgerbüro Lüttringhausen

Eine Information des Fachdienstes Bürger, Sicherheit und Ordnung