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Wahl des Integrationsausschusses 2010 -allgemeine Informationen-

Der Rat der Stadt Remscheid hat in seiner Sitzung am 12. November 2009 folgenden Beschluss gefasst:

  • Bei der Stadt Remscheid wird anstelle eines Integrationsrates (§ 27 Abs. 1 Satz 1 GO NW) ein Integrationsausschuss gem. § 27 Abs. 1 Satz 5 GO NW gebildet.
  • Die Anzahl der nach § 27 Abs. 2 Satz 1 gewählten Mitglieder des Integrationsausschusses beträgt acht, die Anzahl der Ratsmitglieder neun.
  • Sachkundige Bürger gem. § 58 Abs. 3 GO NW werden nicht bestellt.

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Allgemeines

Durch das Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom 30.06.2009 wurden die bisherigen Ausländerbeiräte gem. § 27 GO NW durch sog. Integrationsräte ersetzt. Anstelle eines Integrationsrates kann durch Beschluss des Rates ein beratender Ausschuss entsprechend § 58 (Integrationsausschuss) gebildet werden.

Damit ist der Integrationsrat das Regelmodell für die kommunale Migrantenvertretung und ersetzt den bisherigen Ausländerbeirat; aufgrund guter Erfahrungen, die eine Reihe von Kommunen jedoch aufgrund von Ausnahmegenehmigungen mit einem Ausschuss gemacht haben, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit offen gelassen, statt dessen das Ausschussmodell zu praktizieren. Hierfür bedurfte es des oben genannten Ratsbeschlusses (§ 27 Abs. 1 Satz 5 GO).

Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde in Remscheid mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes NRW anstelle eines Ausländerbeirats der Ausschuss für Migrationsfragen entsprechend § 58 GO NW eingerichtet. Dieser besteht aus 9 Ratsmitgliedern und 8 gewählten Migrantenvertretern.

Dieser Ausschuss hat sich bewährt; im Rahmen einer Klausurtagung des Ausschusses für Migrationsfragen am 06.12.2008 wurde deutlich, dass die Mehrheit der Ausschussmitglieder auch für die 14. Wahlperiode eine Ausschusslösung befürwortet.

Demzufolge haben der Ausschuss für Migrationsfragen (25.08.2009), der Hauptausschuss (03.09.2009) und der Rat (17.09.2009) im Rahmen der Drucksache Nr. B II 144 jeweils einstimmig eine Empfehlung an den Rat der 14. Wahlperiode ausgesprochen, die dem oben aufgeführten Beschlussentwurf entspricht.


Zusammensetzung und Größe des Gremiums

Gem. § 27 Abs. 1 besteht der Integrationsausschuss „aus den vom Rat bestellten Mitgliedern, und den Mitgliedern, die nach den Regeln des Absatzes 2 Satz 1 gewählt werden. Die Zahl der nach Absatz 2 Satz 1 gewählten Mitglieder darf die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen. Sollen dem Integrationsausschuss auch vom Rat bestellte sachkundige Bürger (§ 58 Absatz 3) angehören, so muss die Zahl der Ratsmitglieder die Zahl aller anderen stimmberechtigten Mitglieder übertreffen.

Eine Regelung über die Mitgliederanzahl des Integrationsausschusses hat der Gesetzgeber nicht getroffen.

Es wurde vorgeschlagen, die Zahl der gewählten „Migrantenvertreter“ mit acht festzuschreiben. Damit wäre eine gewisse Repräsentanz der Wahlberechtigten zu gewährleisten. Die Anzahl der Ratsmitglieder im Integrationsausschuss betrüge somit (mindestens) neun.
Eine solche Regelung entspräche dem bislang in Remscheid erfolgreich praktizierten Modell.

Es wurde ferner vorgeschlagen, auf die Bestellung von sachkundigen Bürgern gem. § 58 Abs. 3 zu verzichten, da bei einer Bestellung von sachkundigen Bürgern die Anzahl der Ratsmitglieder entsprechend erhöht werden müsste. Hierdurch würde der prozentuale Anteil der gewählten Migrantenvertreter im Ausschuss verringert. Bei einer dann geringen Anzahl von Migrantenvertretern im Integrationsausschuss wäre die Akzeptanz des Gremiums in dieser Bevölkerungsgruppe gefährdet.

Wahltermin

Gem. § 27 Abs. 2 GO NW findet die Wahl spätestens innerhalb von 16 Wochen nach dem Beginn der Wahlzeit des Rates statt. Spätester Wahltermin wäre somit der 10.02.2010. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen empfiehlt als einheitlichen Wahltermin den 07.02.2010. Diesem Termin hat sich die Stadt Remscheid angeschlossen.

Übergangsregelung

Gem. § 27 Abs. 2 GO NW üben die bisherigen Mitglieder und Ratsmitglieder im Integrationsrat oder im Integrationsausschuss ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt eines neugewählten Integrationsrates oder Integrationsausschusses weiter aus.

Auf Anfrage der Verwaltung hat die Bezirksregierung Düsseldorf mit Schreiben vom 11.09.2009 bestätigt, dass „bis zur Neubildung des neuen Integrationsgremiums die bisherigen Mitglieder des Ausländerbeirats/lntegrationsrates im Amt bleiben.“

Wahlleitung

Wahlleiterin:
Bärbel Schütte
Stadtkämmerin
Theodor-Heuss-Platz 1
42853 Remscheid
Tel.: (0 21 91) 16 -22 18
E-Mail: stk-schuette@str.de

Vertreter:
Burkhard Mast-Weisz
Stadtdirektor
Theodor-Heuss-Platz 1
42853 Remscheid
Tel.: (0 21 91) 16 -37 00
E-Mail: mast-weisz@str.de

Die Wahlleiterin ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Die Wahlleiterin hat das Wahlamt der Stadt Remscheid mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beauftragt.


Das Briefwahlbüro ist vom 18.01.2010 bis zum 05.02.2010 geöffnet.


zum Onlineantrag

     Wahlamt der Stadt Remscheid
     Elberfelder Str. 36, 42853 Remscheid
     1. Etage, Raum 148
     (Eingang Friedrich-Ebert-Platz, Aufzug)
     Telefon: (0 21 91) 16 - 28 80
     Telefax: (0 21 91) 16 - 32 61
     E-Mail: wahlen@str.de 

Öffnungszeiten
Montag      07:30 - 13:00
Dienstag   07:30 - 17:30
Mittwoch   07:30 - 13:00
Donnertag 07:30 - 16:00
Freitag        07:30 - 12:00

 

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Hinweise für Wahlerinnen und Wähler

Ergebnisse der Wahl zum Integrationsausschuss

Eine Information des Fachdienstes Bürger, Sicherheit und Ordnung