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Welche Personenstandsurkunden kann
das Standesamt Remscheid ausstellen?
  • Urkunden aus dem Geburtenregister (die Geburt ist in Remscheid erfolgt)
  • Urkunden aus dem Eheregister (sofern die Ehe in Remscheid geschlossen wurde)
  • Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Urkunden aus dem Sterberegister
  • ggf. internationale Personenstandsurkunden
Wie beantrage ich die Personenstandsurkunde?

Die Urkunde erhalten Sie bei persönlicher Vorsprache (bitte denken Sie an Ihren Personalausweis).

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie die Urkunde auch schriftlich oder per mail (standesamt@str.de) anfordern. Vergessen Sie bitte nicht alle notwendigen Angaben. Der schriftlichen Anforderung sind dann auch die Gebühren (z.B. Verrechnungsscheck) oder ein Überweisungsbeleg beizufügen.

Überweisungen bitte nur an Konto 18 bei der Stadtsparkasse Remscheid (BLZ 34050000) unter Angabe des Zahlungsgrundes: "FAD 0000048 Urkunde N A M E"

Bitte beachten Sie, dass die Urkunde nur demjenigen ausgestellt werden kann, auf den sich der Eintrag in den Personenstandsbücher bezieht oder dessen Großeltern, Eltern, Kindern oder Ehegatten.Andernfalls benötigen wir eine schriftliche formlose Vollmacht.

Rückfragen beantwortet: Service-Center der Stadt Remscheid Tel. 16 00

Benötigte Unterlagen (bei persönlicher Vorsprache)

Ausweisdokument
evtl. Vollmacht (formlos)

Gebühren

Gebührentabelle

Hier können Sie die Ausstellung beantragen

Standesamt

Eine Information des Standesamtes