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Information zur kommunalen Unterstützung bei einer Wohnungssuche

Wohnberechtigungsschein und kommunale Wohnraumvermittlung

 

Sie sind auf Wohnungssuche ?

 

Wir vermitteln öffentlich geförderten Wohnraum in Remscheid.


Voraussetzung für eine Vermittlung bzw. den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein gültiger 
  


Wohnberechtigungsschein (WBS). 


In dem WBS ist die

  • Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen,
  • die maximale Wohnungsgröße bzw. Anzahl der Wohnungsräume
  • und die Gültigkeitsdauer des WBS

festgelegt.

 

Einen WBS erhalten Sie auf Antrag, wenn:

  • das Einkommen Ihres Haushaltes innerhalb der Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus liegt

Um Ihnen einen WBS erteilen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigscheines
  • Einkommensnachweis(e) / Verdienstbescheinigung(en)

Erläuterungen:

Ihr Einkommen können Sie mit dem o.g. Nachweis bzw. Bescheinigung dokumentieren oder (falls Sie nicht erwerbstätig sind) zum Beispiel mit:

  • Aktuellen Rentenbescheiden
  •  Bescheiden über Leistungen des Arbeitsamtes
  •  Sozialhilfebescheiden
  •  Nachweisen über den Bezug von Krankengeld
  •  dem letzten Steuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechung bei Gewerbetreibenden o.ä.

Die von Ihnen geltend gemachten Frei- und Abzugsbeträge sind nachzuweisen anhand von:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Heiratsurkunde (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und beide Ehepartner nicht älter als 40 Jahre)
  • den Mutterpass bei Schwangerschaft
  • Nachweis über die zu leistenden gesetzlichen Unterhaltsleistung
  • erhöhte Werbungskosten sind lt. Steuerbescheid nachzuweisen
  • Schulbescheinigungen (bei Kindern ab 16 Jahren) 
        

Die kommunale Wohnraumvermittlung 

In Remscheid gibt es zur Zeit ca. 8.500 öffentlich geförderte Wohnungen, die von der hiesigen Wohnraumvermittlungsstelle betreut werden.


Eine Aufnahme in die „Wohnungssuchendenkartei“ erfolgt dadurch, dass im „Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung“ ein Wohnungswunsch eingetragen wird.
Sobald eine geeignete Wohnung zur Verfügung steht, erhalten Sie von hier eine Benachrichtigung.


Mit Bezug einer neuen Wohnung oder mit Ablauf der Gültigkeit Ihres WBS erfolgt kein weiterer Vermittlungsversuch.
Die Reihenfolge der Vermittlung erfolgt nicht nur in der Reihenfolge des Zeitpunkts der Antragstellung, sondern auch nach der sozialen Dringlichkeit

 

 

Sie finden uns während der Öffnungszeiten

 

montags, mittwochs und freitags 

von 8:15 bis 12:15 Uhr und
nach Vereinbarung im   
                                 

Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen
Abteilung Wohnungswesen und Unterbringung 

Haddenbacher Straße 38

42852 Remscheid   

 

   

 

Ansprechpartnerin:
         
WBS und Wohnraumvermittlung

Frau Hoff
Zimmer Nr. 120 (1. OG)
Tel.: (0 21 91) 16 31 82
Fax: (0 21 91) 161 31 82
E-Mail:
hoff@str.de

 

     51Hoff

Dies ist eine Information des Fachbereiches Jugend, Soziales und Wohnen