Gleichstellung von Frau und Mann
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art.3(2)
Die Umsetzung dieses Verfassungsgebots ist auch eine Aufgabe der Gemeinden
§5(1)Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen
Die Gleichstellungsbeauftrage ist innerhalb der Stadtverwaltung für die Beschäftigten z.B. bei Einstellungen oder Beförderungen sowie als Beraterin der Verwaltung tätig. Außerhalb der Stadtverwaltung wirkt sie an allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung Ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Sie kann an den Sitzungen des Verwaltungsvorstandes, des Rates und seiner Ausschüsse teilnehmen.
Zu den Arbeitsschwerpunkten des Fachdienstes gehören:
- Gleichstellung in der Arbeitswelt
- Minijobs
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer
- Geschlechtergerechte Stadtentwicklungsplanung
- Häusliche Gewalt, Trennung/Scheidung
- Kulturelles/ Öffentlichkeitsarbeit
- Vorträge, Veranstaltungen, Informationsbroschüren, Email-Newsletter und andere Publikationen
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
Offener Brief zum #metoo
Altersarmut steigt auch im Bergischen
24. Bundeskonferenz in Wolfsburg
BAG Imagefilm 2017


Presseinformation der Stadt Remscheid: Kommune mit Zukunft -Nur mit Gleichstellung
Wolfsburger Erklärung
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