Wohnraumförderung
Eigentumsförderung
Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt das Land Nordrhein-Westfalen zinsgünstige Darlehen für den Neubau oder den Erwerb von Wohneigentum. Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW, folgend MWEBWV genannt oder bei der NRW.BANK. Dort finden Sie auch einen interaktiven "Förderberater" zur Einschätzung und Berechnung Ihrer persönlichen Voraussetzungen.
Mietwohnungsbauförderung
Im Bereich Mietwohnungsbau hat das Land NRW die verschiedensten Fördermöglichkeiten und Sonderförderungen für Investoren vorgesehen. Umfassende Informationen, beispielsweise über den Geschossbau, Wohnen im Alter, barrierefreies Wohnen oder Brachflächendarlehen finden Sie auch beim MWEBWV, sowie bei der NRW.BANK.
Investive Maßnahmen im Bestand
Zur Verbesserung der Wohnungsbestände in Nordrhein-Westfalen können im Rahmen der investiven Bestandsförderung verschiedene Erneuerungsmaßnahmen finanziert werden, die in den folgenden fünf Passagen dargestellt werden.
Reduzierung von Barrieren
In oder an bestehenden Wohngebäuden werden bauliche Maßnahmen zur nachhaltigen und bewohnerorientierten Reduzierung von Barrieren gefördert, wie zum Beispiel der Umbau des Bades oder der Küche um mehr Bewegungsfläche zu schaffen. Neue, verbreiterte Türen, stufenfreie Erreichbarkeit, Treppenlifter oder ähnliche Umbaumaßnahmen gehören zu diesem Paket.
Bauliche Anpassung und Umbau von Dauerpflegeeinrichtungen
Mit dem Umbau von vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen (Heime und Pflegewohnplätze) will das Land familien- oder haushaltsähnliche Wohnstrukturen mit gemeinschaftlichen kleinen Koch-, Ess- oder Wohnbereichen je Gruppe fördern, um die Aufenthaltsqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern.
Wohnungswirtschaftlicher Stadtumbau hochverdichteter Sozialwohnungsbestände
In hochverdichteten Sozialwohnungsbeständen der 1960er und 1970er Jahre können, in Verbindung mit integrierten Bewirtschaftungskonzepten, Verbesserungen der Eingangsbereiche und Erschließungssysteme, des Wohnumfeldes, der Sicherheit und auch Maßnahmen zur Mietkostensenkungen gefördert werden.
Denkmalgerechte Erneuerungen in historischen Ortskernen
Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand
Bauliche Maßnahmen zur Senkung der energetischen Kosten und zur CO2-Einsparung können in selbst genutzten Eigenheimen, Eigentumswohnungen und im bestehenden Mietwohnungsbau gefördert werden, wenn der Bauantrag vor dem 31.12.1994 gestellt wurde. Das Einkommen der Wohnungsnutzer muss innerhalb der sozialen Einkommensgrenzen liegen. Es werden nicht nur wärmedämmene Maßnahmen gefördert sondern auch Anlagen, die dem Gesetz für "Erneuerbare Energien" entsprechen.
Zustimmung zu Modernisierungen im Sozialwohnungsbestand
Im preisgebundenen Mietwohnungsbau kann mietrelevanten Modernisierungsmaßnahmen gem. § 11 II. Berechnungsverordnung vor der Durchführung durch den Zentraldienst Stadtentwicklung und Wirtschaft auf Antrag zugestimmt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Im Ortsbereich darf die Kaltmiete im Sozialwohnungsbau in der Regel den Höchstsatz von 4,85 €/qm/mtl. nicht überschreiten.
Weiterführende Informationen erhalten sie unter dem Link "Förderung" im rechten Bereich dieser Seite.
Wir helfen Ihnen gerne weiter:
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| Frau Heße | Eigentumsförderung (A - I) Mietwohnungsbau Maßnahmen im Bestand |
(0 21 91) - 16 31 74 |
| Frau Heinrichs | Eigentumsförderung (J - R) Mietwohnungsbau Maßnahmen im Bestand |
(0 21 91) - 16 31 87 |
| Frau Krah | Eigentumsförderung (S - Z) Maßnahmen im Bestand Modernisierung § 11 II. BV |
(0 21 91) - 16 37 37 |
| Frau Tanha | technischer Dienst | (0 21 91) - 16 28 53 |
| Herr Wilczek | technischer Dienst | (0 21 91) - 16 22 92 |
Stadt Remscheid
Haddenbacher Str. 38 - 42
42855 Remscheid







