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Stadt Remscheid

Aufsichtsräte & Gremien

Aufsichtsräte und andere Gremien

Die Stadt Remscheid ist an den unterschiedlichsten Gesellschaften in verschiedener Form beteiligt. Die Gemeindeordnung bestimmt in § 113, dass in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vom Rat bestellte Personen die Gemeindeinteressen zu vertreten haben.

Erfasst werden von dieser Vorschrift so unterschiedliche Bereiche wie Aktiengesellschaften, GmbH, Kommanditgesellschaften, Vereine, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechts, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Spitzenverbände und Fachverbände.

Je nach Rechtsform der Gesellschaften ist es in vielen Fällen möglich, dass der Rat für den jeweiligen Einzelvertretungsfall, z. B. in Gesellschafter- oder Hauptversammlungen, einen oder mehrere Personen entsendet. In Aufsichtsräte, Beiräte, Vorstände usw. entsendet der Rat die gewählte Person für eine bestimmte Zeit, die sich in der Regel nach dem für die Gesellschaft geltenden Recht bemisst.

Bei den nachfolgenden Gesellschaften finden Sie die Organe (Aufsichtsräte, Vorstände, Beiräte usw.) mit den gewählten Personen, die vom Rat der Stadt entsandt sind:

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