Bezirksvertretungen

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Alle kreisfreien Städte sind durch die Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen, nachfolgend GO NRW genannt, dazu verpflichtet, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen und entsprechende Bezirksvertretungen zu bilden. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen, sie nennen sich Bezirksvertreter, werden bei der Kommunalwahl mit besonderen Stimmzettel gleichzeitig mit dem Rat der Stadt für fünf Jahre und dem Oberbürgermeister für sechs Jahre gewählt. Das Gebiet der Stadt Remscheid ist in vier Stadtbezirke eingeteilt. Ab dem 21.10.2009 begann die vierzehnte Wahlperiode und die Bezirksvertretungen begannen ihre Arbeit mit der Konstituierung. Aus ihrer Mitte wählten sie einen Bezirksbürgermeister der der Vorsitzende ist und einen Stellvertreter.
Weitere Informationen wie Sitzungstermine, die Tagesordnungspunkte der jeweiligen Sitzungen, die Namen der Ausschussmitglieder erhalten Sie im Ratsinformationssystem
 

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