Stadtverwaltung
Verwaltungsaufbau und -zuständigkeiten
Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Verwaltung der Stadt Remscheid durch die von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Remscheid gewählte Oberbürgermeisterin geleitet.
Die Oberbürgermeisterin ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Sie leitet und verteilt die Geschäfte.
Die Oberbürgermeisterin und die drei gewählten Beigeordneten bilden den Verwaltungsvorstand, der gemäß GO NRW insbesondere bei den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung, der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung, der Aufstellung des Haushaltsplans und den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung und der Konzeption der Kosten- und Leistungsrechnung mitwirkt.
In den Geschäftsbereichen der Oberbürgermeisterin und der drei Beigeordneten sind Fach- und Zentraldienste eingerichtetet, die für eine sachbezogene Erledigung der jeweiligen Aufgaben zuständig sind.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den zugeordneten Einzelseiten
- Verwaltungsleitung
- Fach- und Zentraldienste.
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