Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Remscheid
Die Stadtverwaltung als Auftraggeber
Zentrale Vergabestelle
Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) betreut alle Vergaben der Stadt Remscheid von der Einleitung des Vergabeverfahrens bis zur Auftragsvergabe zentral und einheitlich.
Um die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten, schicken Sie der ZVS Ihre schriftliche Anforderung (Schreiben, E-Mail oder Fax) mit der Angabe der gewünschten Unterlagen und Ihrer Postanschrift.
Ob eine Gebühr erhoben wird, geht aus dem Bekanntmachungstext der jeweiligen Ausschreibung hervor.
Die Angebotsöffnungen werden durchgeführt im
Rathaus Remscheid
Erdgeschoss, Zimmer 12
Theodor-Heuss-Platz 1
42853 Remscheid
Hier können Sie auch Ihre Angebote direkt abgeben.
Aktuelle Öffentliche Ausschreibungen
Es wurde ein direkter Zugriff auf alle Bekanntmachungstexte der Öffentlichen Ausschreibungen nach VOB, VOL und der VOF eingerichtet. Die aktuellen Öffentlichen Ausschreibungen werden auch im Amtsblatt der Stadt Remscheid, auf der Vergabeplattform NRW sowie im Internetportal www.bund.de veröffentlicht. Offene Verfahren erscheinen beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft.
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Vergabevorschrift |
Öffnung der Angebote | Titel der Ausschreibung |
| VOB | 27.06.2012 09:30 Uhr |
Errichtung Gemeinschaftshaus |
Vergebene Aufträge
Gemäß § 19 VOL/A werden vergebene Aufträge über 25.000 EUR veröffentlicht, die nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb erteilt wurden.
Bei VOB-Vergaben werden alle Aufträge veröffentlicht, die bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 EUR und bei Freihändigen Vergaben 15.000 EUR übersteigen (§ 20 VOB/A).
Die Veröffentlichungen über vergebene Aufträge der Stadt Remscheid können bei www.vergabe.nrw.de eingesehen werden.
Firmenbewerbung
Wenn Sie sich für einen Auftrag bewerben möchten, ist keine besondere Registrierung notwendig. Wenden Sie sich in diesem Fall einfach an die Zentrale Vergabestelle oder direkt an den fachlich zuständigen Zentral- oder Fachdienst.
Vergaberechtsvorschriften
Grundlegendste Vorschriften des deutschen Vergaberechts:
- EU-Richtlinie zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOB/B)
- Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Örtliche Vergabebestimmungen:
- Zusätzliche Vertragsbedingungen bei Vergaben nach der VOL (ZVB VOL RS)
- Wertgrenzen für Vergaben der Stadt Remscheid
- Ratsbeschluss Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit bei Vergaben
- Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit
Diese Bestimmungen finden Sie im Downloadbereich rechts.



