Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Remscheid

Die Stadtverwaltung als Auftraggeber

Die Stadt Remscheid ist wie alle privaten Unternehmen und Personen Nachfrager am Markt. Sie tritt bei der Vergabe als Auftraggeber ihrem Auftragnehmer auf derselben Rechtsebene entgegen wie jeder private Auftraggeber auch. Sie muss bei der Auftragsvergabe aber eine Fülle von speziellen Regelungen anwenden.

Zentrale Vergabestelle

Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) betreut alle Vergaben der Stadt Remscheid von der Einleitung des Vergabeverfahrens bis zur Auftragsvergabe zentral und einheitlich.

Um die Ausschreibungsunterlagen zu erhalten, schicken Sie der ZVS Ihre schriftliche Anforderung (Schreiben, E-Mail oder Fax) mit der Angabe der gewünschten Unterlagen und Ihrer Postanschrift.

Ob eine Gebühr erhoben wird, geht aus dem Bekanntmachungstext der jeweiligen Ausschreibung hervor.

Die Angebotsöffnungen werden durchgeführt im

Rathaus Remscheid

Erdgeschoss, Zimmer 12

Theodor-Heuss-Platz 1

42853 Remscheid

Hier können Sie auch Ihre Angebote direkt abgeben.

Aktuelle Öffentliche Ausschreibungen

Es wurde ein direkter Zugriff auf alle Bekanntmachungstexte der Öffentlichen Ausschreibungen  nach VOB, VOL und der VOF eingerichtet. Die aktuellen Öffentlichen Ausschreibungen werden auch im Amtsblatt der Stadt Remscheid, auf der Vergabeplattform NRW sowie im Internetportal www.bund.de veröffentlicht. Offene Verfahren erscheinen beim Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft.

Vergabevorschrift

Öffnung der Angebote Titel der Ausschreibung
VOB 27.06.2012
09:30 Uhr

Errichtung Gemeinschaftshaus
"Neue Mitte Honsberg"
(Nr. 26-12-0090-12)

 

 

 

 

 

 

Vergebene Aufträge

Gemäß § 19 VOL/A werden vergebene Aufträge über 25.000 EUR veröffentlicht, die nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb erteilt wurden.

Bei VOB-Vergaben werden alle Aufträge veröffentlicht, die bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 EUR und bei Freihändigen Vergaben 15.000 EUR übersteigen (§ 20 VOB/A).

Die Veröffentlichungen über vergebene Aufträge der Stadt Remscheid können bei www.vergabe.nrw.de eingesehen werden.

Firmenbewerbung

Wenn Sie sich für einen Auftrag bewerben möchten, ist keine besondere Registrierung notwendig. Wenden Sie sich in diesem Fall einfach an die Zentrale Vergabestelle oder direkt an den fachlich zuständigen Zentral- oder Fachdienst.

Vergaberechtsvorschriften

Grundlegendste Vorschriften des deutschen Vergaberechts:

  • EU-Richtlinie zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)
  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)
  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOB/B)
  • Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Örtliche Vergabebestimmungen:

  • Zusätzliche Vertragsbedingungen bei Vergaben nach der VOL (ZVB VOL RS)
  • Wertgrenzen für Vergaben der Stadt Remscheid
  • Ratsbeschluss Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit bei Vergaben
  • Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit

Diese Bestimmungen finden Sie im Downloadbereich rechts.