interkommunale Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit kann nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in verschiedenen Formen erfolgen.
Zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben können Arbeitsgemeinschaften begründet, Zweckverbände und gemeinsame Kommunalunternehmen gebildet sowie öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden.
Die Bergische Kooperation
Die allgemeine Finanzlage zwingt die Städte und Gemeinden, ihre Kosten zu senken und die Ausgaben zu reduzieren.
Vielen Kommunen droht die Überschuldung, was in der Konsequenz dazu führt, die Handlungsfähigkeit zu verlieren. Für die Einwohnerinnen und Einwohner bedeutet dies oftmals eine Reduzierung des Angebotes städtischer Leistungen bei gleichzeitiger Einschränkung der Erreichbarkeit.
Eine Zusammenarbeit auf interkommunaler Ebene bietet die Chance, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, indem gleichartige Aufgaben in einer Kooperation gemeinsam wahrgenommen werden.
Am 7. Dezember 2001 haben daher die Oberbürgermeister der drei bergischen Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal mögliche Kooperationsfelder erörtert und die bergische Steuerungsgruppe ins Leben gerufen.
Dieser Schritt hat dazu geführt, dass in der Folgezeit die Kooperationsmöglichkeiten sowohl im Bereich der Pflichtaufgaben als auch bei diversen freiwilligen Aufgaben überprüft und einer Kosten- und Nutzenanalyse unterzogen worden sind.
Im Ergebnis wurde eine Zusammenarbeit und gemeinschaftliche Durchführung der nachfolgenden Aufgaben realisiert:
- Aufbau des Bergischen Datenrings mit Betrieb einer netzwerktechnischen Ringverbindung zwischen den Städten Remscheid, Solingen und Wuppertal im Jahr 2004
- Gründung der Bergischen Entwicklungsagentur GmbH zum 01.07.2007 mit Sitz in Solingen
- Wahrnehmung der Aufgaben der Versorgungsverwaltung durch die Stadt Wuppertal zum 01.01.2008 nach Auflösung der Versorgungsämter durch das Land NRW
- Überführung des gemeinsamen Chemischen Untersuchungsinstituts in das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper mit Sitz in Krefeld zum 01.01.2009
- Beitritt zu dem durch die Stadt Wuppertal betriebenen Bergischen ServiceCenters zum August 2009
- Kooperation im Rahmen der Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie und Ansiedlung des Einheitlichen Ansprechpartners im Bergischen ServiceCenter zum 14.05.2010
- Wahrnehmung der Aufgaben der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung durch das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Solingen zum 01.01.2010
- Kooperation auf dem Gebiet des Gesundheitswesens durch Übertragung bestimmter Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörden im Wege der Mandatierung auf die drei beteiligten bergischen Städte zum 01.04.2012
Daneben besteht seit dem Jahr 2008 noch eine Kooperation zwischen der Stadt Remscheid und der Stadt Wuppertal auf dem Gebiet der Wohnungsfürsorgedarlehen.
Darüberhinaus sind die Städte Remscheid und Solingen seit dem 01.09.1995 gleichberechtigte Gesellschafter der Bergischen Symphoniker GmbH mit Sitz in Solingen.


