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Stadt Remscheid

Angelegenheiten der Bezirksvertretung 1 - Alt-Remscheid

Die Geschäftsführung für die Bezirksvertretung 1 Alt-Remscheid umfasst:
Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung der Sitzungen der Bezirksvertretung Alt-Remscheid
Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Beschlüssen
Beratung der Bezirksbürgermeister
Bürgerberatung zu Angelegenheiten im Zuständigkeitsbereich Bezirk Alt-Remscheid

Beschreibung

Alle kreisfreien Städte sind durch die Gemeindeordnung NRW dazu verpflichtet, das gesamte Stadtgebiet in Stadtbezirke einzuteilen und entsprechende Bezirksvertretungen zu bilden. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen (Bezirksvertreter) werden bei der Kommunalwahl - mit besonderem Stimmzettel - gleichzeitig mit dem Rat der Stadt und dem Oberbürgermeister für fünf Jahre gewählt. Aus ihrer Mitte wählen sie einen Bezirksbürgermeister (Vorsitzenden) und einen Stellvertreter.

In allen Angelegenheiten, die nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehen, entscheidet die Bezirksvertretung. Die Belange der ganzen Stadt und die vom Rat erlassenen allgemeinen Vorgaben müssen jedoch beachtet werden. In Angelegenheiten, in denen die Bezirksvertretung kein Entscheidungsrecht hat, muss sie, wenn der Stadtbezirk berührt wird, vom Rat angehört werden. Darüber hinaus kann sie Vorschläge und Anregungen machen.

Die Bezirksvertretungen halten regelmäßige Sitzungen ab. Diese Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. 
Die Termine können dem  Amtsblatt bzw. den Aushängen in den Schaukästen in den Rathäusern Remscheid und Lüttringhausen entnommen werden.
Sie können sich auch über das Bürgerinfoportal - siehe Downloads/Links - informieren und zu der Sitzung der Bezirksvertretung weitere Informationen wie Sitzungstermine, Vorlagen und Ausschussmitglieder einholen.

Die öffentlichen Ausschussunterlagen können Sie einsehen:
für die Bezirksvertretung 1 und 2 = Bibliothek Remscheid,  Scharffstr. 4 - 6

Erläuterungen und Hinweise

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