Beschreibung
Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Regeln!
Der Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens bestimmt, dass für die Mitnahme von Medikamenten in's Ausland, die unter die Rubrik "Betäubungsmittel" fallen, eine behördliche Bestätigung benötigt wird.
Der Vordruck (siehe "Downloads/Links") wird in der Regel von der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt ausgefüllt und vom Fachdienst Gesundheitswesen beglaubigt.
Die Bescheinigung sollte erst kurz vor dem Reiseantritt beglaubigt werden.
Hierfür ist eine vorherige Terminabsprache notwendig.