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Stadt Remscheid

Hygieneüberwachung

Der Fachdienst Gesundheitswesen hat u.a. die gesetzliche Aufgabe, die Einhaltung von Hygienevorschriften zu überwachen.

Beschreibung

In regelmäßigen Zeitabständen und bei Beschwerden werden die nachfolgend genannten Einrichtungen durch den Fachdienst Gesundheitswesen überprüft.

Überwacht werden zum Beispiel:

- Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen 

- Einrichtungen des Rettungsdienstes

- Tattoo- und Piercingstudios

- Fußpflegeeinrichtungen / Podologiepraxen

- Kosmetikstudios

- Friseursalons

- Sonnenstudios

- Physiotherapiepraxen

- Arztpraxen/Heilpraktikerpraxen

- Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindertageseinrichtungen)

- Pflegeheime, Einrichtungen für alte Menschen

- Tageseinrichtungen, Heime oder gleichartige Einrichtungen für Behinderte

- Sport- und Freizeitanlagen, Schwimm- und Badeanstalten

- Gemeinschaftsunterkünfte

- Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten

- Leichen- und Bestattungswesen

Detaillierte Informationen über die Hygieneüberwachung und die Hygienevorschriften bei Eröffnung von Praxen, Studios u. ä. erteilt der Fachdienst Gesundheitswesen.

Erläuterungen und Hinweise

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