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Stadt Remscheid

Untersuchung Finanzamt

Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Kur.

Beschreibung

Bitte beachten Sie die aktuellen Corona-Regeln!

Wer die Kosten einer Kur beim Finanzamt geltend machen möchte, benötigt eine amtsärztliche Bescheinigung, in der attestiert ist, dass die Kur notwendig ist.

Vorherige Terminabsprache ist erforderlich!

Erläuterungen und Hinweise

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