Beschreibung
Die Aufgabenstellung der WTG-Behörde - früher bezeichnet als Heimaufsicht - ergibt sich aus dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) in der aktuellen Fassung vom 11.04.2019. Ziel des Gesetzgebers ist es, eine möglichst umfassende behördliche Qualitätssicherung für alle Einrichtungs- und Betreuungsangebote zu schaffen.
Gemäß § 14 Abs. 12 WTG NRW ist alle zwei Jahre ein Tätigkeitsbericht zu zu veröffentlichen. Er ist unten im Bereich "Downloads / Links" abrufbar.