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Stadt Remscheid

Genehmigungen von Abwassereinleitungen in die öffentliche Kanalisation

Beschreibung

Abwasser mit gefährlichen Stoffen aus Gewerbebetrieben darf nur mit Genehmigung des Fachdienstes Umwelt in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet werden (Indirekteinleitung).

Betroffen sind z. B. Zahnarztpraxen, Betriebe der Metallbe- und -verarbeitung, Druckereien, KFZ-Werkstätten, Tankstellen und viele andere.

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