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Stadt Remscheid

Personalausweis

Beantragung eines Personalausweises

Beschreibung

Ab dem 28.03.2024 ist die terminlose Beantragung von Ausweisdokumenten wieder möglich.

Terminlos können Sie nach Ziehung einer Wartemarke Ihren Ausweis / Ihren Reisepass an folgenden Tagen beantragen:

  • Dienstag        07:30 Uhr - 17:30 Uhr 
  • Donnerstag   07:30 Uhr - 16:00 Uhr 
  • Freitag            07:30 Uhr - 12:00 Uhr 

Selbstverständlich können Ausweise / Pässe auch weiterhin nach Terminvereinbarung beantragt werden.  

Termine können online oder telefonisch über das Bergische ServiceCenter vereinbart werden. 
Den Link zum Online Terminkalender finden Sie unter Downloads/Links.

Der Personalausweis:

Der neue Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgestellt und enthält einen Chip. Er bietet neue Funktionen für den Einsatz im Internet und an Automaten. Als zusätzliche Sicherheitsmerkmale enthält er ein digitales Lichtbild und die Fingerabdrücke. Die Fingerabdrücke werden lediglich auf dem Ausweis gespeichert. 

Umfassende Informationen über den neuen Personalausweis stellt die Bundesregierung auf der Seite  www.personalausweisportal.de (Öffnet in einem neuen Tab) bereit.

Grundsätzliche Ausweispflicht:

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt damit seiner Pflicht bereits nach.

Ausweis beantragen:

Wer die Pflicht hat, hat auch das Recht: Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen. Dies ist auch in den drei Monaten vor dem 16. Geburtstag schon möglich; in diesem Fall kann der Ausweis aber erst nach dem 16. Geburtstag ausgehändigt werden.

Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der gesetzlichen Vertreter ausgestellt werden.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Wichtig: Kinder - auch Säuglinge - müssen bei der Beantragung auch anwesend sein.

Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Ausweis abholen:

Bei der Abholung des Ausweises können Sie sich hingegen durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Für das Abholen eines neuen Personalausweises ist es erforderlich, mit der Vollmacht auch die Erklärung zum Erhalt des Pin-Briefs abzugeben. Dies kann auf dem mitgegebenen Abholzettel erfolgen. Sollte dieser verloren gegangen sein, finden Sie das Formular auch unter Formularservice Bürgerservice.

Personalausweis

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