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Stadt Remscheid

Gewerbe: Gaststättenkonzession

Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist die Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde erforderlich.

Beschreibung

Die Erlaubnis ist personen- und objektbezogen.

Der Antrag ist für eine bestimmte Betriebsart zu stellen. Der Normaltyp ist die Schank- und Speisewirtschaft "ohne besondere Betriebseigentümlichkeit". Eine besondere Betriebsart stellen z. B. Imbissbetriebe mit Sitzgelegenheit, Bars oder Diskotheken dar.

Gewerbe: Gaststättenkonzession

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