Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Gewerbe: Reisegewerbe

Ein Reisegewerbe betreibt, wer außerhalb seiner Betriebsstätte oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet, Bestellungen aufnimmt oder Leistungen anbietet.

Beschreibung

Um ein Reisegewerbe ausüben zu dürfen, benötigt der Gewerbetreibende eine Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte ist in der Gewerbemeldestelle zu beantragen, in der der Gewerbetreibende seinen Hauptwohnsitz hat. Hiervon gibt es Ausnahmen, und zwar reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten: Wenn Sie z. B. auf einem festgesetzten Markt Waren verkaufen wollen, benötigen Sie keine Reisegewerbekarte.

Gewerbe: Reisegewerbe

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz