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Stadt Remscheid

Sondernutzung: Werbung, Plakate, Flyer

Als Werbung für Veranstaltungen, Geschäftseröffnungen usw. können im Stadtgebiet Plakate aufgehangen werden. Vor der Anbringung ist eine gebührenpflichtige Erlaubnis einzuholen. Flyer können ohne Erlaubnis verteilt werden, wenn nicht gezielt Passanten direkt angesprochen werden. Verteilung nur im "Vorbeigehen". Ein Stand ist wiederum erlaubnispflichtig.

Beschreibung

Die Anbringung von Plakaten ist erlaubnisfähig an städt. Laternenmasten.

Bei geplanter Anbringung größerer Transparente (z.B. 0,80 x 3m) müssen Angaben zum gewünschten Standort gemacht werden.

Vor dem Anbringen des ersten Plakats oder Transparents ist die Sondernutzungsgenehmigung abzuwarten. Ein Anbringen ohne Genehmigung wird mit Bußgeldern verfolgt.

Nach Ablauf des Genehmigungszeitraums sind die Plakate und Transparente umgehend zu entfernen.

  (Öffnet in einem neuen Tab)

Sie haben die Möglichkeit eine Sondernutzung vollelektronisch zu beantragen, sowie eine Übersicht über Ihre bereits beantragen Sondernutzungen und deren Status aufzurufen. Den Link zur Online-Anmeldung finden Sie unter Downloads/Links.

Sondernutzung: Werbung, Plakate, Flyer

Erläuterungen und Hinweise

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