Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Ausnahmegenehmigung: Handwerker + soziale Dienste

Hier erhalten Handwerker und soziale Dienste Ausnahmegenehmigungen.

Beschreibung

Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Handwerker für das Parken

  • in Parkzonen mit Parkscheiben, Parkuhren oder Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne zeitliche Befristung
  • im eingeschränkten Haltverbot
  • im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone
  • in Bewohnerparkzonen

zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten.

Die Ausnahmegenehmigung gilt wahlweise für das Stadtgebiet Remscheid oder das Land NRW.

Die Genehmigung wird nur für Fahrzeuge erteilt, welche

  • feste Einbauten haben oder
  • schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern und
  • mit einem Firmenaufdruck versehen sind.

Die Genehmigung wird für max. 1 Jahr erteilt.

Ausnahmegenehmigung: Handwerker + soziale Dienste

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz