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Stadt Remscheid

Jugendfischereischein

Wer als Kind ab 10 Jahren oder als Jugendlicher bis zum Ende des 15. Lebensjahres die Fischerei ausüben möchte, benötigt einen Jugendfischereischein.

Beschreibung

Der Jugendfischereischein berechtigt das Kind bzw. den Jugendlichen in Begleitung einer Person zu fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt.
Der Jugendfischereischein verliert seine Gültigkeit, wenn der Inhaber 16 Jahre wird.

Jugendfischereischein

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