Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Umbettung einer Leiche

Wer eine Leiche oder deren Asche ausgraben und umbetten will, bedarf der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde.

Beschreibung

Zuständig für die Genehmigung ist die örtliche Ordnungsbehörde, in deren Bezirk die Leiche oder deren Asches bestattet ist.
Um eine Umbettung zu genehmigen, werden strenge Maßstäbe angesetzt. Es ist abzuwägen zwischen dem Gebot der Totenruhe und dem Interesse des Antragstellers an der Umbettung.

Umbettung einer Leiche

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz