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Stadt Remscheid

Jägerprüfung

Wer jagen will, muss vorher bei der Unteren Jagdbehörde die Jägerprüfung erfolgreich ablegen und einen Jagdschein erlangen.

Beschreibung

Die Stadt Remscheid -Untere Jagdbehörde- hält die Jägerprüfung 2024 nach folgendem Zeitplan ab:

1.   Schriftlicher Prüfungsteil

Montag, 22.04.2024, vsl. 15.00 Uhr

Prüfungsort: Remscheid, genaue Örtlichkeit wird den einzelnen Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt

2.   Schießprüfung

Dienstag, 23.04.2024, 09.00 Uhr

Prüfungsort: Schießstand Breckerfeld

3.   Mündlich-Praktischer Teil

Mittwoch, 24.04.2024, vsl. 08.30 Uhr

Prüfungsort: Kreisjägerschaft Remscheid, Wülfinger Str. 13a, 42897 Remscheid

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung 2024 müssen bis spätestens einschließlich 22.02.2024

bei der Unteren Jagdbehörde im Dienstleistungszentrum, Elberfelder Str. 32 - 36, 42853 Remscheid, Raum 038, Erdgeschoss – postalisch eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 

Dem Antrag sind beizufügen:

- ein amtliches Führungszeugnis, das bei Antragstellung nicht älter als 6 Monate sein darf (zu beantragen beim Fachdienst, Bürger, Sicherheit und Ordnung – Abteilung Bürgerservice - Dienstleistungszentrum, Elberfelder Str. 32 - 36, 42853 Remscheid)

- der Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr, die 250,00 Euro beträgt (der Nachweis wird durch Vorlage des Einzahlungsbeleges des Geldinstitutes bzw. durch Barzahlung bei der Antragstellung erbracht).

- ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.

- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur „Kundigen Person“ nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004.

Zugelassen zur Prüfung werden Bewerber, die bei Beginn der Prüfung mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Bei Minderjährigen ist der Antrag zur Teilnahme an der Jägerprüfung vom Erziehungsberechtigten ebenfalls zu unterschreiben.

Die Jägerprüfung findet einmal Im Jahr in der letzten Aprilwoche statt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil.

Die bestandene Jägerprüfung ist unbefristet gültig.

Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung wird in der Regel ab Ende August ein Vorbereitungslehrgang durch die Kreisjägerschaft Remscheid angeboten. Nähere Informationen bei der Kreisjägerschaft Remscheid e. V., Karl-Kahlhöfer-Strasse 17, 42855 Remscheid

Jägerprüfung

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