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Stadt Remscheid

Jagdschein

Wer die Jagd ausüben will, benötigt einen Jagdschein. Diesen können Sie erst nach erfolgreichem Ablegen der Jägerprüfung bei der Unteren Jagdbehörde beantragen und erhalten.

Beschreibung

Der Jagdschein kann zu den Öffnungszeiten in Raum 036 und 038 des Dienstleistungszentrum beantragt/verlängert werden.

Öffnungszeiten:   Dienstag    08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr

                                Donnerstag  08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr

oder nach vorheriger Absprache.

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Es gibt Jagdscheine mit folgenden Gültigkeitsdauern:

  • 14 Tage (Tagesjagdschein)
  • 1 Jahr
  • 2 Jahre
  • 3 Jahre

Die Beantragung muss am (Haupt-)Wohnsitz erfolgen.

Jagdschein

Erläuterungen und Hinweise

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