Beschreibung
Der Umtausch der ausländischen Fahrerlaubnis in einen EU-Kartenführerschein erfolgt erst, wenn Sie mindestens 185 Tage ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Der Antrag auf den Umtausch kann aber bereits vorher erfolgen.
EU-BÜRGER müssen ihre alte Fahrerlaubnis nicht umtauschen. Diese kann in Deutschland solange weiter genutzt werden, wie sie noch gültig ist.
Der Umtausch wird empfohlen, da bei einem Verlust des Führerscheins der Führerscheinstelle keine Daten vorliegen und diese im Ausstellungsland vom Führerscheininhaber beschafft werden müssen. Durch die Führerscheinbehörde im Ausland wird die Ausstellung eines Ersatzführerscheines verweigert, da diese nicht mehr zuständig ist. Eine ggf. ausgestellte Bescheinigung über die Fahrerlaubnis durch die ausländische Behörde muss auf eigene Kosten amtlich übersetzt werden.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen, da Sie vor Ort Ihre Unterschrift für den EU-Kartenführerschein leisten müssen. Mit der Umstellung gelten die Befristungen der Fahrzeugklassen nach deutschem Recht (z.B. Klasse C1 befristet bis zum 50. Lebensjahr, usw.).
Die Abholung des Führerscheines muss nicht persönlich erfolgen.
Für diese Dienstleistung müssen Sie über die Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!