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Stadt Remscheid

Karteikartenabschrift eines Führerscheins

Aktenabschrift der Führerscheindaten ist erforderlich, falls die Fahrerlaubnisbehörde am neuen Wohnort noch keine Führerscheindaten des Betroffenen hat und diese auch nicht elektronisch abrufen kann.

Beschreibung

Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten und kann bei der Ausstellungsbehörde ihres Führerscheins angefordert werden. Die Zusendung erfolgt direkt an die neue Fahrerlaubnisbehörde an ihrem Wohnort.

Eine Karteikartenabschrift ist nicht erforderlich, wenn Sie bereits einen
EU-Kartenführerschein besitzen. Hier können die Daten von der Führerscheinstelle zu ihrem Führerschein elektronisch abgefragt werden.

Karteikartenabschrift eines Führerscheins

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