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Stadt Remscheid

Fahrgastbeförderung: Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Verlängerung

Beschreibung

Für alle Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung im Taxi / Mietwagen/ Krankenkraftwagen.

Andere Formen der Fahrgastbeförderung sind individuell und müssen vor Ort geklärt werden (z.B. Zivildienstleistende, Bürgerbus)

Sofern Sie Krankentransporte durchführen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorab, ob eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich ist. Hier gibt es einige Sonderregelungen, die Krankentransporte von der Erlaubnispflicht entbinden.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

Die Fahrgastbeförderung wird für die Dauer von max. 5 Jahren ausgestellt.

Für die Verlängerung sind die gleichen Unterlagen erforderlich.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind:

- der Besitz der erforderlichen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis

- die Vollendung des 21. Lebensjahres  (bei Krankenkraftwagen ist das Mindestalter auf 19 Jahre herabgesetzt)

- die Gewähr, dass der Bewerber der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird (Überprüfung durch Fahreignungsregister und Bundeszentralregister)

- die geistige und körperliche Eignung und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen

- der Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens zwei Jahren oder Besitz der Fahrerlaubnisklasse B für zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre (Für Krankenkraftwagentransporte verringert sich der erforderliche Vorbesitz auf ein Jahr)

Für diese Dienstleistung müssen Sie über die  Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich!

Fahrgastbeförderung: Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Verlängerung

Erläuterungen und Hinweise

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