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Stadt Remscheid

Lärm: Straßenmusik

Musikanten müssen den Standort ihrer Darbietungen nach spätestens 30 Minuten in der Weise verändern, dass ihre Darbietungen am alten Standort nicht mehr hörbar sind.

Beschreibung

Es ist grundsätzlich erlaubt, auf öffentlichen Strassen und Plätzen zu musizieren.

Die Musikanten brauchen sich nicht anzumelden und benötigen auch keine Genehmigung.

Der regelmäßige Standortwechsel ist wegen der möglichen Lärmbelästigung der Anwohner erforderlich.

Lärm: Straßenmusik

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