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Stadt Remscheid

Trinkgelage

Das Abhalten von Trinkgelagen ist auf öffentlichen Strassen, Wegen und Plätzen und in öffentlichen Anlagen verboten.

Beschreibung

Trinkgelage sind Zusammentreffen mehrerer Personen, deren Ziel es ist, in der Öffentlichkeit auf Vorrat beschafften Alkohol zu konsumieren.
Trinkgelage sind nicht nur qua Verordnung verboten, sie stellen auch ein großes Ärgernis für andere Passanten dar, da Trinkgelage zumeist mit Grölen und Pöbeln verbunden sind.

Trinkgelage

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