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Stadt Remscheid

Schneeräumung an Haltestellen

An Haltestellen und im Bereich von Wartehäuschen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse müssen die Gehwege in der Weise von Schnee geräumt und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist.

Beschreibung

Die Reinigungspflicht obliegt dem Eigentümer des an den Gehweg angrenzenden und durch ihn erschlossenen Grundstücks auferlegt. Die Winterwartung ist werktags von 07.00 bis 20.00 Uhr und sonn- und feiertags von 08.00 bis 20.00 Uhr nach Schneefall durchzuführen.

Schneeräumung an Haltestellen

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