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Stadt Remscheid

Gehwegreinigung

Gehwege sind ganzjährig zwischen 07.00 und 19.00 Uhr mindestens ein Mal wöchentlich, darüber hinaus bei Bedarf, zu säubern.

Beschreibung

Die Reinigungspflicht obliegt den Eigentümern der angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. Bei Laubfall kommt gegebenfalls eine tägliche Gehwegreinigung in Betracht.
Der Unrat, der auf dem Gehweg zusammengefegt wurde, darf nicht auf die Strasse geschoben werden sondern ist zu entfernen.

Gehwegreinigung

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