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Stadt Remscheid

Aufbauseminar für Kraftfahrer / Punkteabbau

Es wird denjenigen, die Punkte gesammelt haben, die Möglichkeit gegeben, durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen.

Beschreibung

Punkterabatt:

Bei einem Punktestand von 1-5 Punkten kann ein Punkterabatt von 1 Punkt gewährt werden, wenn der Betroffene an einem Fahreignungsseminar (FES) teilnimmt, um sein Fahrverhalten zu verbessern. Dieser Punkterabatt steht demjenigen jedoch nur zu, wenn

  • er in den letzten 5 Jahren noch nicht an einem Fahreignungsseminar oder einem Aufbauseminar für punkte-/alkohol-oder drogenauffällige Kraftfahrer nach altem Recht bis 30.04.2014 teilgenommen hat
  • bis zum Abschluß des FES keine neuen Punkte entstanden sind, durch die sich der Punktestand auf mehr als 5 erhöht (In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Erhöhung des Punktestandes nicht erst durch die Rechtskraft einer Entscheidung gegeben ist, sondern durch die Anwendung des sogenannten „Tattagprinzips“ alleine schon durch die Begehung der Verkehrszuwiderhandlung.)
  • die Teilnahmebescheinigung innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des Seminars der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt

Im Zweifelsfall bitte zuerst an die Fahrerlaubnisbehörde wenden, bevor ein Fahreignungsseminar besucht wird, um abzuklären, ob bei der vorliegenden Konstellation eine Punktegutschrift möglich ist!

Fahreignungsseminare:

Das Seminar besteht aus zwei Teilen, einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Der verkehrspädagogische Teil wird in einer Fahrschule absolviert, der verkehrspsychologische Teil bei einem anerkannten Verkehrspsychologen.

Weitere Informationen zu dem Seminar wie z.B. Ablauf, Dauer oder Kosten erhält man bei den Fahrschulen, die zu der Durchführung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme berechtigt sind.

Aufbauseminar für Kraftfahrer / Punkteabbau

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