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Stadt Remscheid

Gewerbe: Zuverlässigkeitsprüfung einer neuen Geschäftsführung einer juristischen Person

Juristische Personen haben der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Person unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Person.

Beschreibung

In der Anzeige sind Name, Geburtsname, Staatsangehörigkeit, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift der betreffenden Person anzugeben.

Gewerbe: Zuverlässigkeitsprüfung einer neuen Geschäftsführung einer juristischen Person

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