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Stadt Remscheid

Fahrerqualifizierungsnachweis (Berufskraftfahrerqualifikation)

Gemäß den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/645 wird ab dem 23.05.2021 der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingeführt, der den bisherigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein sukzessive ersetzen wird. Hierzu wird durch das Kraftfahrtbundesamt ein zentrales elektronisches Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) eingerichtet, dass den Austausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten über ausgestellte und entzogene Teilnahmebescheinigungen gewährleisten soll.

Über Erforderlichkeit, Umfang und Art der Berufskraftfahrerqualifikation infomiert die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid.

Beschreibung

Seit dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation nicht mehr in den Führerschein eingetragen, sondern auf einer separaten Karte, dem sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis, ausgewiesen. Diese Karte ähnelt dem Führerschein in Form und Größe. Sie wird von der Fahrerlaubnisbehörde aufgrund einer Antragstellung bei der Bundesdruckerei bestellt.

Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird ausgestellt aufgrund des

  • Erwerbs der Grundqualifikation,
  • Erwerbs der beschleunigten Grundqualifikation sowie
  • Abschlusses der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (insgesamt 35 Stunden Weiterbildung)


Es besteht ein Besitzstandsschutz für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer

  • die im Güterverkehr eingesetzt werden und die ihren Führerschein der Klasse C/CE vor dem 10.09.2009 erworben haben. Diese mussten spätestens bis zum 10.09.2014 eine Weiterbildung absolvieren.
  • die im Personenverkehr eingesetzt werden und die ihren Führerschein der Klasse D/DE vor dem 10.09.2008 erworben haben. Diese mussten spätestens bis zum 10.09.2013 eine Weiterbildung absolvieren.

 

 
Auskünfte zu den Schulungen/Modulen und in welchem Umfang der Fahrzeugführer diese Qualifikation benötigt, werden in Remscheid durch die IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid erteilt.

Anschrift der IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid:
Heinrich-Kamp-Platz 2, 42401 Wuppertal

 
Die Antragstellung für die Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation muss persönlich erfolgen, da die Unterschrift für den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) vor Ort geleistet werden muss. In der Regel wird der FQN von der Bundesdruckerei zugesandt. Sofern dies nicht möglich ist, kann der FQN im Zuge eines Expressverfahrens (+ € 5,40) und mit Termin bei der Führerscheinstelle abgeholt werden. 

Für diese Dienstleistung müssen Sie über die  Online-Terminreservierung (Öffnet in einem neuen Tab) einen Termin vereinbaren. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich! 

Fahrerqualifizierungsnachweis (Berufskraftfahrerqualifikation)

Erläuterungen und Hinweise

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