Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Punkte im Fahreignungsregister

Für Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr werden ab Geldbußen von 80,00 Euro auch Punkte fällig, die in Flensburg im Fahreignungsregister eingetragen werden.

Eine Auskunft über Ihren aktuellen Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen (siehe Downloads/Links).

Eine Beratung in der Führerscheinstelle kann nur zu Maßnahmen des Fahreignungsbewertungssystems (Ermahnung, Verwarnung, Entziehung) angeboten werden.

Beschreibung

Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat der Gesetzgeber das Fahreignungs-Bewertungssystem entwickelt. (Früher wurde es „Mehrfachtäter-Punktsystem“ genannt.)

Folgende Maßnahmen müssen von der Fahrerlaubnisbehörde dabei ergriffen werden:

  • 4 - 5 Punkte: Ermahnung und Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (* link zur bereits bestehenden Beschreibung)
  • 6 - 7 Punkte: Verwarnung mit dem Hinweis, dass bei Erreichen von 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird
  • 8 Punkte oder mehr: Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 6 Monate nach Führerscheinabgabe erteilt werden. Im Neuerteilungsverfahren ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch- psychologische Untersuchung nachzuweisen.

Für jegliche Vorsprache bezüglich des Fahreignungsbewertungssystems benötigen Sie einen Termin.

Beratungsgespräch
Sie sind wiederholt im Straßenverkehr aufgefallen und wissen nicht, was im Punktebereich auf Sie zukommt? Sie möchten freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen? Sie haben 8 Punkte und werden zum Entzug Ihrer Fahrerlaubnis angehört? Dann können Sie ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Abgabe des Führerscheins/Beratung Neuerteilung
Wird die Fahrerlaubnis bei Erreichen von 8 Punkten entzogen, können Sie einen Termin zur Führerscheinabgabe vereinbaren. Bei der Vorsprache können dann auch die Formalitäten zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis besprochen werden.

WICHTIG: Ist der Führerschein bereits abgegeben und Sie wollen nun einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, ist hierzu der Termin unter der Rubrik „Neuerteilung“ zu vereinbaren!

Einreichung der Teilnahmebescheinigung
Sollten Sie die Teilnahmebescheinigung über das Fahreignungsseminar nicht per Post oder über die Fahrschule einreichen wollen, können Sie auch hierzu einen Termin vereinbaren. 

Für diese Dienstleistung müssen Sie einen Termin vereinbaren. 
Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich! 
Bitte senden Sie uns bei dem Wunsch der persönlichen Vorsprache eine E-Mail an fahrerlaubnisbehoerderemscheidde und hinterlassen uns eine Rufnummer unter der Sie zu erreichen sind. 
Bitte Schreiben Sie in den Betreff "Punkte und Ihren Namen".

Punkte im Fahreignungsregister

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz