Bei persönlicher Vorsprache kann der neue Parkausweis direkt ausgestellt werden, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.
Unter folgenden Öffnungszeiten kann auch eine persönliche Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen:
Montag nach Absprache
Dienstag – Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer Telefonnummer und Ihres Anliegens an:
meldebehoerderemscheidde
Als Alternative kann die Beantragung auch postalisch erfolgen.
Hinweis: Bei Kennzeichenwechsel kann gebührenfrei ein neuer Parkausweis ausgestellt werden. Sofern gleichzeitig eine Verlängerung erfolgen soll, ist die Gebühr zu entrichten.
Details
Neubeantragung (bisher nicht im Besitz einer der genannten Parkerleichterungen)
Grundsätzlich können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Remscheid, die mit Hauptwohnsitz in einer Parkausweiszone gemeldet sind, einen Parkausweis beantragen.
Sollten Sie nicht im Innenstadtbereich wohnen, kann jeder Bewohner für das jeweils genutzte Fahrzeug einen Parkausweis beantragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass im Innenstadtbereich lediglich ein (1) Innenstadtparkausweis pro Meldeadresse ausgegeben werden kann.
Pro Parkausweis können Sie jedoch zwei Nummernschilder angeben, sodass bei Bedarf der Ausweis auch für ein weiteres Fahrzeug genutzt werden kann. Ausgeschlossen ist jedoch, dass beide Fahrzeuge den Parkausweis zeitgleich nutzen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
gut lesbare Fotokopien des Personalausweises, sowie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
weitere Nachweise sind notwendig, wenn der Halter des Fahrzeuges vom Antragsteller abweichen sollte z.B. wenn :
bei Dienstfahrzeugen ist ein formloses Schreiben durch den Arbeitgeber beizufügen, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller das ihm zugewiesene Fahrzeug ganzjährig nutzen darf
sind Familienmitglieder oder andere Personen Halter (beispielsweise) aus versicherungstechnischen Gründen), so ist eine Nutzungserklärung durch den Antragsteller auszufüllen, in der er die alleinige Nutzung bestätigt.
Verlängerung von bereits ausgestellten Parkerleichterungen
die Beantragung ist auch auf dem Postweg möglich, dafür ist dem Umschlag die zu verlängernde Parkerleichterung im Original beizulegen
die Ausstellung eines neuen Parkausweises ist nur nach Einzug des Ehemaligen möglich.
Schwerbehindertenparkausweis (blau)
gut leserliche Fotokopie des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides des Versorgungsamtes, aus dem das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert)oder "Bl" (blind) hervorgeht
ein möglichst aktuelles Lichtbild (Kinder vor der Vollendung des 12. Lebensjahres benötigen kein Lichtbild)
bei der Verlängerung sind außerdem der aktuelle Schwerbehindertenparkausweis (Original), sowie die dazugehörige Ausnahmegenehmigung (Original) beizufügen, so dass darauf die entsprechende Verlängerung eingetragen werden kann.
Schwerbehindertenparkausweis (orange)
Schwerbehinderte mit bestimmten Einschränkungen können auf Antrag eine Parkerleichterung (orangefarbiger Parkausweis) für die Inanspruchnahme von Erleichterungen beim Parken im öffentlichen Verkehrsraum erhalten. Die rechtliche Prüfung erfolgt für diese Parkerleichterung durch die Kolleginnen und Kollegen der Verkehrsregelung in Zusammenarbeit mit dem Versorgungsamt.
Die Antragsstellung erfolgt wie oben beschrieben in den Räumlichkeiten des Dienstleistungszentrums in Raum 109.
Der Bewohnerparkausweis ist immer für ein Jahr gültig.
Sollten Sie sich unsicher sein, unter welche Kategorie Ihr Parkausweis fällt, erkundigen Sie sich bitte vorab über die Höhe der Gebühren (per Mail an meldebehoerderemscheidde).
Die Beantragung des Schwerbehindertenparkausweises ist gebührenfrei.
Verwendungszweck je nach Anliegen BITTE IMMER: 3.32.2 BS FAD0000055 (z.B. Anwohnerparkausweis + Name)
Ein entsprechender Beleg über eine getätigte Überweisung mit dem Verwendungszweck ist dem Antrag beizufügen. Ohne Nachweis über die erfolgte Zahlung bleibt die abschließende Bearbeitung aus.
Bearbeitungsdauer:
Bitte beachten Sie, dass es bei der schriftlichen Beantragung zu einer mehrtägigen Bearbeitungsdauer kommen kann. Diese begründet sich auch mit dem notwendigen Postweg. Eingehende Anträge werden regelmäßig am Tag des Posteingangs beim Bürgerservice der Stadt Remscheid bearbeitet.
Sollten Sie eine zügigere Bearbeitung wünschen, können Sie Ihren Parkausweis unmittelbar bei Bürgerservice der Stadt Remscheid zu den oben dargestellten Zeiten beantragen und sofort in Empfang nehmen.
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