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Stadt Remscheid

Einbürgerung

Einbürgerung ist die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit.

Beschreibung

Bitte stellen Sie den Antrag per Mail an einbuergerungremscheidde oder bevorzugt per Post an

Stadt Remscheid
Fachdienst 3.33.1.2 – Einbürgerung /Zentrale Dienste
Elberfelder Straße 32-36
42853 Remscheid

Ein Vorsprachetermin ist vorerst nicht erforderlich. 

Den „Einbürgerungsantrag“ können Sie digital ausfüllen, anschließend ausdrucken und unterzeichnet mit weiteren Unterlagen per E-Mail oder postalisch einreichen.

Informationen, welche Voraussetzungen für die Einbürgerung zu erfüllen sind, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Allgemeine Voraussetzungen für die Einbürgerung“.

Unter „Hinweise zum Einbürgerungsantrag“ finden Sie eine Zusammenstellung der zum Antrag erforderlichen Unterlagen.

Bitte drucken und füllen Sie ebenfalls die Datei „Erklärungen zum Einbürgerungsantrag“ aus und reichen Sie diese unterzeichnet mit dem Einbürgerungsantrag sowie den erforderlichen Unterlagen ein. 

Den Antrag sowie die o.g. Merkblätter finden Sie unter Links und Downloads.

Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Wir bitten Sie in der Folge, von Rückfragen zum Sachstand abzusehen. Nur so können wir die Arbeitszeit nutzen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.

Wenn weitere Unterlagen von Ihnen oder eine persönliche Vorsprache erforderlich sein sollten, meldet sich die Einbürgerungsbehörde bei Ihnen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich die Antragsbearbeitung aufgrund eines massiven Arbeitsaufkommens verzögern kann.

Bitte beachten Sie: 

Die in den Medien und der Politik oft erwähnten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz sind aktuell noch nicht in Kraft getreten. Wann diese Änderungen in Kraft treten werden, ist aktuell nur bedingt absehbar. Zurzeit werden die Anträge daher nach dem aktuell gültigen Recht bearbeitet. Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn die Änderungen in Kraft treten und bitten bis dahin, alle Interessierten, denen es ausschließlich um eine Einbürgerung unter Fortbestand der Heimatstaatsangehörigkeit geht, noch keine entsprechenden Anträge zu stellen.

Erläuterungen und Hinweise

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