Duldungen von ausreisepflichtigen AusländernSymbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Duldungen werden erteilt, wenn der Betreffende verpflichtet ist, das Bundesgebiet zu verlassen, seine Ausreise aber aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist. Es kann sich um rechtliche oder tatsächliche Ausreise-/Abschiebungshindernisse handeln.Beschreibung
Grundsätzliche Hinweise:
- Eine Duldung ist kein rechtmäßiger Aufenthalt
- eine rechtzeitige Verlängerung der Duldung ist dringend erforderlich, um Schwierigkeiten (evtl. bei Polizeikontrollen) zu vermeiden.
- Duldungen sind in der Regel räumlich auf das Land Nordrhein-Westfalen beschränkt
- die Wohnsitznahme ist auf das Stadtgebiet Remscheid beschränkt
- über die Möglichkeit der Erteilung einer Arbeitserlaubnis entscheidet die Ausländerbehörde
Die Möglichkeit einer Verlängerung der Duldung ist abhängig vom Einzelfall.
Eine Vorsprache ist nur unter vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02191 / 16-3823 möglich.