Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Teilungsgenehmigung

Sie möchten ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich in mehrere Grundstücke aufteilen, um diese z.B. einzeln zu veräußern oder Vermögen zu übertragen? Hierzu benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung.

Beschreibung

Für die grundbuchrechtliche Teilung eines bebauten Grundstückes wird eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach  § 7 der Bauordnung NRW (Öffnet in einem neuen Tab) durch die Bauaufsichtsbehörde benötigt. Die Teilung eines unbebauten Grundstücks bedarf keiner Genehmigung. Der Antrag auf Grundstücksteilung ist durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu stellen. Der öffentlich bestellte Vermessungsingenieur berät Sie über die geplante Grundstücksteilung und erstellt den erforderlichen Teilungsplan.

Teilungsgenehmigung

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz