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Stadt Remscheid

TBR Wertstoffhof Solinger Straße

Annahme von Abfällen, Wertstoffen und Schadstoffen
Annahmekatalog
kostenlose und kostenpflichtige Annahme
Öffnungszeiten

Beschreibung

Neues Terminvergabesystem für den Wertstoffhof ab 11. März 2021

Ab Donnerstag, 11. März 2021, gehen die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) mit einem Terminvergabesystem für den Wertstoffhof an der Solinger Straße online. Mit dem neuen System lässt sich selbst entscheiden, wann der Besuch des Wertstoffhofs während der Öffnungszeiten am besten passt. 

Der individuelle Wunschtermin kann über den Link  https://termine-reservieren.de/termine/remscheid/wertstoffhof/ (Öffnet in einem neuen Tab) direkt gebucht werden.

Die Anlieferung von Grünabfallen ist ohne Termin während der  Öffnungszeiten (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.

KOSTENLOSE ANNAHME

Folgende Abfälle aus privaten Remscheider Haushaltungen können auf dem Wertstoffhof kostenlos entsorgt werden, wenn sie nach Art und Menge haushaltsüblich sind und wenn sie von Remscheider Grundstücken stammen (Mg=Megagramm):

  • Sperrmüll (Mobiliar - bis 2 Mg (t) pro Anlieferung)
  • Metalle
  • Elektro- und Elektronikgeräte
  • Gartenabfälle,  (Anlieferung mit LKW bis 3,5 Mg (t) zul. Gesamtgewicht)
  • Papier, Pappe und Kartonagen (in bereit stehende Gr0ßcontainer)
  • Behälterglas (Einwurf in Depotcontainer)
  • Gelbe Säcke (geringe Mengen nur in besonderen Ausnahmefällen)
  • CDs und DVDs (in Kleinmengen)
  • Korken von Flaschen
  • Dispersionsfarben, Lacke (auf Wasserbasis)
  • Medikamente
  • Weitere gefährliche Abfälle: siehe bei Schadstoffhaltige Abfälle/Schadstoffcontainer!

KOSTENPFLICHTIGE ANNAHME (Tarife siehe Link! Bezahlung auch mit EC Karte möglich!)

Folgende Anlieferungen sind grundsätzlich kostenpflichtig:

  • Bau- und Haushaltsabfälle
  • Bauschutt, Bodenaushub, Straßenaufbruch
  • Gipsbaustoffe
  • Flachglas
  • Asbestzementabfall
  • Dämmmaterialien
  • Altreifen (mit und ohne Felgen)

 

BEDINGT KOSTENPFLICHTIGE ABFÄLLE:

  • Sperrmüll über 2 Mg (t) pro Anlieferung, nach Art oder Menge nicht haushaltsüblich oder von Grundstücken, die nicht an die städtische Entsorgung angeschlossen sind
  • Elektro- und Elektronikgeräte wenn nach Art und Menge nicht haushaltsüblich: (Haushaltsgroßgeräte, Ölradiatoren, Bildschirm- und Kühlgeräte etc.)
  • Gartenabfälle bei Anlieferung mit LKW, deren zul. Gesamtgewicht 3,5 Mg (t) übersteigt oder von Grundstücken ohne Anschluss an die städtische Abfallentsorgung

Erläuterungen und Hinweise

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