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Stadt Remscheid

TBR Schadstoffhaltige Abfälle/Schadstoffcontainer

Schadstoffhaltige Abfälle - was ist das?

Hinweis: Seit dem 2. APRIL 2013 steht der Schadstoffcontainer der TBR auf dem Wertstoffhof Solinger Straße während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Das Schadstoffmobil wurde eingestellt!

Beschreibung


Als Schadstoffe gelten z. B.:

  • Altöl
  • Asbestabfälle (Kleinmengen, in Folie verpackt)
  • Batterien - Trockenbatterien, Knopfzellen, Fahrzeugbatterien
  • Dispersionsfarben, Lacke (auf Wasserbasis)
  • Feuerlöscher
  • quecksilberhaltige Abfälle, z. B. Fieberthermometer
  • Fotochemikalien
  • lösemittelhaltige Klebstoffe
  • Kleinkondensatoren, z. B. aus Leuchtstofflampen
  • Laborchemikalien, organisch und anorganisch
  • Leuchtstofflampen (Energiesparlampen)
  • Lösungsmittel
  • Medikamente
  • ölhaltige, feste Abfälle, z. B. ölige Putzlappen, Ölfilter und gebrauchte Ölbindemittel
  • Säuren, Laugen
  • Spraydosen mit schädlichen, z. B. leicht entzündlichen, reizenden oder giftigen Restinhalten
  • Pflanzenschutzmittel
  • Verpackungen mit schädlichen Restinhalten, z. B.: leicht entzündlich, reizend oder giftig

 

ASBESTHALTIGE ABFÄLLE

ein Fall für den Fachmann

Asbesthaltige Stoffe können Krebs auslösen. Adressen von Unternehmen, die sachkundig im Umgang mit asbesthaltigen Produkten sind, erhalten Sie bei der Abfallberatung unter der Rufnummer 16-39 74 oder 16-23 70.

Geringe Mengen befeuchteter, verpackter Asbestzementabfälle können von Privatpersonen kostenpflichtig auf dem  Wertstoffhof Solinger Straße entsorgt werden.

Nachtstromspeicher-Heizgeräte: Die Entsorgung von asbesthaltigen Nachtstromspeicher-Heizgeräten sollte nur von sachkundigen Fachfirmen durchgeführt werden. Ob ein Gerät den gefährlichen Stoff enthält, kann man unter Angabe des Typenschildes bei der Energie und Wasser für Remscheid GmbH (ewr GmbH, Tel.: 16 - 45 41, Internet:  http://www.ewr-gmbh.de), dem Hersteller oder speziellen Entsorgungsfirmen erfragen. Bei asbestfreien Nachtstromspeicher-Heizgeräten sollte dennoch der gleiche Entsorgungsweg wie für asbesthaltige gewählt werden, da auch noch andere problematische Inhaltsstoffe vorhanden sein können.

ÖLTANKS UND ALTFAHRZEUGE

Entsorgung nur mit Bescheinigung

Öltanks: Durch die Vermischung flüchtiger Bestandteile der Inhaltsreste mit Luft können sich in leeren Öltanks leicht entzündbare Gase bilden. Ein Funke genügt dann schon um eine Explosion auszulösen. Öltanks müssen deshalb vor der Entsorgung von Fachfirmen gereinigt werden. Altmetallwarenhändler nehmen Öltanks nur bei Vorlage von Reinigungsbelegen an. Adressen von Firmen, die Tankreinigungen durchführen, sind bei der Abfallberatung unter der Rufnummer 16 - 39 74 oder 16 - 23 70 erhältlich.

Altfahrzeuge: Die Fahrzeughersteller und -importeure sind seit dem 1. Juli 2002 zur kostenlosen Rücknahme von Altfahrzeugen verpflichtet, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht wurden. Seit 1. Januar 2007 müssen alle früher in Verkehr gebrachten Fahrzeuge vom Hersteller und Importeur kostenlos zurückgenommen werden. Gemäß der so genannten Altauto-Richtlinie hat der Halter sein Fahrzeug bei einer endgültigen Stilllegung über einen anerkannten Verwertungsbetrieb oder eine anerkannte Annahmestelle zu entsorgen. Eine Liste mit Adressen anerkannter Altautoverwertungsbetriebe ist bei der Abfallberatung unter der Rufnummer 16 - 39 74 oder 16 - 23 70 erhältlich.
Unter  http://www.altfahrzeugstelle.de erhalten Sie weitere aktuelle Informationen und können nach z.Zt. gemäß AltfahrzeugV anerkannten Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen sowie Annahme- und Rücknahmestellen suchen.

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