Inhalt anspringen

Stadt Remscheid

Liquidität & Steuern

Informationen für Unternehmen zum Coronavirus

Nachfolgend finden Sie Hinweise, Tipps und nützliche Links für Ihr Unternehmen zum Thema Coronavirus (SARS-CoV-2) Covit 19, Liquidität und diverser Steuern um die wirtschaftlichen Folgen etwas abzumildern.

Nutzen Sie das Angebot! Für alle Angebote gilt jedoch, erster Schritt ist für Sie ist der Gang zu Ihrer Hausbank.

Informationen des Bundes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt auf der Internetseite zahlreiche Information zur Liquiditätssicherung und zum Coronavirus zur Verfügung.

Informationen des Landes NRW

>> Liquiditätssicherung

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.

Nutzen Sie das Angebot! Für alle Angebote gilt jedoch, erster Schritt ist für Sie ist der Gang zu einer Hausbank.

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) gesichert werden. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie die Ansprechpartner:innen.

Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

Bürgschaftsbank

Landesbürgschaftsprogramm

Mikromezzaninfonds

Kleine Unternehmen und Existenzgründer haben die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) zu beantragen. Sicherheiten sind hierfür vom Unternehmen nicht zu stellen. Das führt nicht nur zur sofortigen Liquiditätsstärkung, sondern verbessert auch das Rating des Unternehmens und damit seine Kreditwürdigkeit.

KFW-Bank

NRW Bank

Sollten Sie sich nicht sicher sein oder allgemeine Informationen benötigen, hilft Ihnen die landeseigene Förderbank NRW.BANK gerne weiter:

Die Förderberater der NRW.BANK informieren und beraten individuell und diskret über die Förderinstrumente des Landes. Wichtig ist, sich so früh wie möglich zu melden, um gezielt und rechtzeitig alle Möglichkeiten auszuloten.

Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte zudem zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden, denn die Vergabe von Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und günstigen Krediten erfordert immer die Begleitung durch eine Hausbank.

>> Steuern

Finanzverwaltung

Das Ministerium der Finanzen hat die Nordrhein-westfälischen Finanzämter angewiesen, bei Steuerstundungsanträgen und Anträgen auf Herabsetzung von Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zugunsten der unmittelbar Betroffenen ihren Ermessens- und Entscheidungsspielraum weitgehend auszunutzen. Weitere Maßnahmen prüft das Finanzministerium NRW mit Hochdruck. Ein Formular zur Stundung bestimmter Steuern finden Sie auf dieser Seite im Downloadbereich

Stadt Remscheid - Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung

Zur Erleichterung bei Liquiditätsproblemen können auf schriftlichen Antrag per Email, Telefax oder postalisch Gewerbesteuernachforderungen zunächst für drei Monate zinslos gestundet werden. Im Falle von Umsatzeinbrüchen kann die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen ebenfalls schriftlich direkt bei der Abteilung Steuern beantragt werden.

Bei entsprechender Sachlage kann auch die Grundsteuer zunächst für drei Monate gestundet werden.

Verwenden Sie bitte für alle Anliegen die Kontaktdaten aus Ihren Steuerbescheiden. Senden Sie Ihren Antrag mit dem vereinfachten Antragsformular per E-Mail, per Telefax, per Post oder geben Sie ihn im Rathaus ab.

  • Postanschrift:
    Stadt Remscheid
    Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung
    42849 Remscheid
    Fax: 02191 16-3998
    Mail: kassensteueramt(ätt)remscheid.de
  •  Hier PDF-Datei 93,56 kB geht es zum vereinfachten Antragsformular

>> Sozialversicherungsbeiträge

Wenn Sie ein von der Corona-Krise betroffenes Unternehmen haben, können Sie eventuell die Sozialversicherungsbeiträge stunden lassen oder eine Ratenzahlung vereinbaren. Hierzu müüssen Sie sich direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt.

>> Arbeitslosenversicherung

Für Selbstständige, die in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung versichert sind, hat die Bundesagentur für Arbeit die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind.

>> Tipps für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen

Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hatte der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Die Überbrückungshilfe III ist ein branchenübergreifendes Zuschussprogramm mit einer Laufzeit von acht Monaten (November 2020 bis Juni 2021). Es hat das Ziel, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise zu mildern. Parallel zur Überbrückungshilfe III ist eine Neustarthilfe für Soloselbstständige vorgesehen. 

>> Tipps für Kultureinrichtungen/Künstler*innen

Hilfen durch die Bundesregierung

Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Künstlerinnen und Künstler bangen um ihre Existenz. Neben dem Rettungs- und Zukunftspaket NEUSTART KULTUR der BKM hilft die Bundesregierung mit wirtschaftlicher Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen, von denen auch Kulturschaffende profitieren.

Hilfsangebote durch die Landesregierung NRW

Um die Folgen der Pandemie in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, politische Bildung und Weiterbildung zu bekämpfen, hat auch die Landesregierung weitreichende Maßnahmen unternommen.

Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderung
Abteilungsleiter/-in

Erläuterungen und Hinweise

Auf remscheid.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Einstellungen zum Datenschutz